Alle rechnerischen Ermittlungen der Zählerstände erfolgen nach den einschlägigen gesetzlichen und technischen Regelwerken. Dazu gehören unter anderem das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Messstellenbetriebsgesetz sowie die Richtlinie VDE-AR-N 4400 des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V..
Basis der rechnerischen Ermittlung sind die uns vorliegenden früheren Verbrauchswerte oder Verbrauchsprognosen. Damit realistische Werte ermittelt werden können, sind sogenannte Standardlastprofile vorgeschrieben. Ein Standardlastprofil ist vereinfacht ausgedrückt eine Art Muster oder Plan, der zeigt, wie viel Strom unterschiedliche Kundengruppen normalerweise zu verschiedenen Zeiten des Tages und Jahres verwenden. Zum Beispiel Haushalts-, Landwirtschafts- oder Gewerbekunden.
Wenn Sie eine angemeldete Einspeiseanlage, also eine Photovoltaikanlage oder ein Balkonkraftwerk haben, fragen wir Einspeise- und Verbrauchsdaten zunächst bei Ihnen ab. In den allermeisten Fällen verfügen Sie über Apps und Software, die den erzeugten Strom dokumentieren. Zusätzlich berücksichtigen wir technische Daten Ihrer Anlage. Unter anderem die Leistung und das Inbetriebnahmedatum.
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