Störung Erdgas: 0800 0500 505 Störung Strom: 0800 0600 606 Störung Trinkwasser: 0800 0700 707
Was tun bei Gasgeruch?
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Zum 1. Januar 2024 ist eine Anpassung des §14a EnWG in Kraft getreten. In gewissen Konstellationen können Sie sich von den Regelungen des §14a EnWG ausnehmen lassen.
Hierzu benötigen wir folgende Erklärung von Ihnen. Bitte übersenden Sie uns das ausgefüllte Dokument, als Anlage zu dieser Anfrage.
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