Änderung der "70-Prozent-Regel"

Der Gesetzgeber hat Änderungen der technischen Vorgaben gem. §9EEG 2021-4 und 2023 beschlossen. Diese Vorgaben sind bekannt als "70-Prozent-Regel". Zu unterscheiden sind hier drei verschiedene Anlagen: Neuanlagen bis 25 kWp, Bestandsanlagen bis 7 kWp sowie Bestandsanlagen zwischen 7 und 25 kWp.

Neuanlagen bis 25 kWp

Entfall der 70-Prozent-Regelung

Für neue Solaranlagen mit einer Modulleistung bis 25 kW, die ab dem 15. September 2022 in Betrieb genommen wurden, sind keine Maßnahmen zum Netzsicherheitsmanagement mehr zu berücksichtigen. Somit entfällt die bisherige Pflicht, einen Funkrundsteuerempfänger zu installieren oder die maximale Einspeisemenge auf 70 % zu begrenzen.

Bestandsanlagen bis 7 kWp

Entfall der 70-Prozent-Regelung

Auch für Anlagen, die vor dem 15. September 2022 in Betrieb genommen wurden, entfällt seit 1. Januar 2023 die 70-Prozent-Grenze. Damit ist es nun möglich, bis zu 100 % der erzeugten Leistung in das Stromnetz einzuspeisen. Die Aufhebung der Begrenzung der Einspeiseleistung kann seit dem 1. Januar 2023 bei Ihrem Netzbetreiber beantragt werden. Wenn sich Ihre Anlage im EWE-NETZ-Gebiet befindet, nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.

Zum Formular
Bestandsanlagen 7 bis 25 kWp

Keine Änderung

Für Solaranlagen mit einer installierten Leistung zwischen 7 kW und 25 kW die vor dem 15. September 2022 in Betrieb gegangen sind, ist die Zulässigkeit der Aufhebung der 70%-Wirkleistungsbegrenzung nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems aktuell umstritten.

Ob die Aufhebung aufgrund des Einbaus eines intelligentes Messsystems „EEG-konform“ möglich ist, oder eine sog. Steuerbox zu installieren, oder die 70%-Wirkleistungsbegrenzung aufrecht zu erhalten ist, ist bislang nicht geklärt. Bitte beachten Sie, dass Sie als Anlagenbetreiber für die korrekte Umsetzung der technischen Vorgaben des EEG verantwortlich sind.

 

Nach den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen führt die EWE NETZ GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber den Rollout von intelligenten Messsystemen durch. 
Wir informieren Sie rechtzeitig drei bis zwölf Monate vor einem entsprechenden Zählerwechsel.

Darüber hinaus besteht ab dem 01.01.2025 für Sie die Möglichkeit, den Einbau eines intelligenten Messsystems auf Kundenwunsch zu beauftragen.

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