Neuregelung §14a EnWG

Zum 1.1.2024 sind neue Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen und Klimageräte in Kraft getreten.
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In wenigen Jahren hat die Anzahl privater Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Wärmepumpen deutlich zugenommen. Grundsätzlich werden die Stromnetze durch einen gezielten Ausbau frühzeitig an den zusätzlichen Bedarf angepasst. Dennoch kann der Netzausbau nicht überall zeitgleich mit dem Anschlussbedarf Schritt halten. Hierdurch kann ein Konflikt entstehen. Denn einerseits soll allen Geräten ein schneller Anschluss an das Stromnetz ermöglicht werden, andererseits darf die Versorgungssicherheit nicht eingeschränkt werden.

Die Bundesnetzagentur hat durch die Neureglung des §14a EnWG einen Lösungsansatz präsentiert. Um punktuelle Überlastungen des Netzes zu vermeiden, soll eine vorübergehende Leistungsreduzierung (Dimmung) des Strombezugs von flexiblen Verbrauchseinrichtungen eingeführt werden. Eine entscheidende Grundvoraussetzung für eine solche Leistungsreduzierung ist stets die Gefährdung oder Störung der Netzsicherheit. Die neuen Regelungen ermöglicht so den Anschluss dieser Geräte an das Stromnetz, bevor der notwendige Netzausbau abgeschlossen ist. Auf diese Weise kann der Netzausbau zügig, effizient und koordiniert erfolgen, indem die begrenzten Ressourcen bestmöglich genutzt werden.

Die Neuregelungen des §14a EnWG gelten verpflichtend für Neuanlagen, die ab 2024 in Betrieb gehen.  Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

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